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Deutschlandticket,§ 3 Nr. 15 EStG,Sachbezugsfreigrenze

Unser Mandant beabsichtigt, seinen Mitarbeitern das neue Deutschlandticket zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Lohn in voller Höhe zu bezahlen. Dieser Sachbezug ist u.E. als sogenanntes Jobticket nach § 3 Nr. 15 EStG steuerfrei. Wir konnten nicht klären, ob das 49-€-Ticket unter die allgemeine Sachbezugsgrenze des § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG i.H.v. 50 € fällt oder ob es zusätzlich steuerfrei zugewendet werden kann. Hier finden sich bei unserer Recherche widersprüchliche Aussagen. Wie verhält es sich tatsächlich und wo ist dies geregelt?
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