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Erstattung Parkkosten,Steuerfreie Arbeitgebererstattungen

Der Mandant mietet für einen Teil seiner Mitarbeiter externe (Dauer-)Stellplätze im nah gelegenen Parkhaus an und und stellt diese kostenfrei den Mitarbeitern zur Verfügung. Eine Versteuerung beim MA findet nicht statt. Für die Mitarbeiter, die keinen Stellplatz haben, werden die Parkkosten, die unregelmäßig anfallen, erstattet. Hierbei handelt es sich entweder um MA, die regulär zu 100 % im Homeoffice arbeiten und nur gelegentlich ins Büro kommen, oder aber um Mitarbeiter, die unregelmäßig mit dem Auto ins Büro kommen (erhalten vom AG eine Fahrkarte erstattet) und regulär eine erste Tätigkeitsstätte im Büro haben. Frage: Müsste für die Erstattung der Parkkosten eine Versteuerung und Abführung der Sozialversicherung erfolgen und wenn ja, für welche Mitarbeiter?
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