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Ersattung Hotelaufenthalt Mitarbeiter,Bereitstellung üblicher Mahlzeit

Unser Mandant ist eine GmbH mit Sitz im Rheinland . Anlässlich eines Mitarbeiterausfalls einer Betriebsstätte in Berlin mussten Techniker aus dem Rheinland zu einem Sondereinsatz nach Berlin. Neben den Übernachtungskosten (Hotel mit Frühstück) wurde den Mitarbeitern (2) das Abendessen (85 € ) einschl. der Getränke sowie die Getränke an der Hotelbar ( 75,00 € ) erstattet. Darüber hinaus bekamen sie die Verpflegungspauschale ( gekürzt um Frühstück und Abendessen) erstattet. Wie ist dieser Sachverhalt lohnsteuerlich und SV mäßig zu beurteilen ? Herzlichen Dank ?
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