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Rabattfreibetrag beim Taxiunternehmen,Verhältnis zur Sachbezugsfreigrenze,Aufzeichnungspflichten

Ein Taxiunternehmer möchte seinen Mitarbeitern gelegentliche Freifahrten ermöglichen, d.h., diese erhalten eine reguläre Taxifahrt umsonst. Dies gilt sowohl für Taxifahrer (die dann von Kollegen gefahren werden) als auch für Büroangestellte. Kann hierfür die Mitarbeiter-Rabatt-Regel angewendet werden? Und was passiert, wenn die Mitarbeiter bereits einen Tankgutschein (44 € bzw. jetzt 50 €) bekommen? Müssen irgendwelche Aufzeichnungen geführt werden? Ist das Thema umsatzsteuerrelevant?
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