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Abrtretung,Pensionsanspruch,Rückdeckungsversicherung

Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um die Beantwortung meiner Fragen zu folgendem Fall: Der Ehefrau des Gesellschaftergeschäftsführers wurde vor vielen Jahren eine Pensionszusage erteilt (monatliche Zahlung im Versorgungsfall). Mit Vereinbarung vom 31.10.2019 wurde diese Pensionszusage insofern geändert, dass die Auszahlung im Versorgungsfall in einem Einmalbetrag (Kapitalzusage) erfolgen soll. Gegenüber der Rückdeckungsversicherung wurde dies (noch) nicht angezeigt. Von Seiten der Versicherung würde eine monatliche Zahlung an die GmbH erfolgen. Nun sollen diese Ansprüche aus der Rückdeckungsversicherung an die Pensionsempfängerin (Ehefrau) abgetreten werden. - Kommt es mit der Abtretung zu einem lohnsteuerpflichtigen Zufluss? - Wenn ja, in Höhe des vollen Betrages oder monatlich bei Auszahlung der monatlichen Rente? - Falls dann eine monatliche Besteuerung erfolgt: Was passiert, wenn die Ehefrau gegenüber der Versicherung dann das Kapitalwahlrecht ausübt? Vielen Dank und viele Grüße Heinz Sprödhuber
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