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Firmenwagen auch zur privaten Nutzung,Unfallkosten,geldwerter Vorteil

Sehr geehrte Damen und Herren, im Dezember 2020 verursachte ein Arbeitnehmer mit dem firmeneigenen PKW auf einer Privatfahrt einen Unfall. Der Schaden wurde nach Abzug der Selbstbeteiligung in Höhe von 300 € von der Versicherung an den Arbeitgeber beglichen. Liegt in Höhe von 300 € dann ein geldwerter Vorteil des Arbeitnehmers vor und ist dieser lohnsteuerpflichtig? Danke im Voraus MfG Bianka Köth
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