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Kfz-Gestellung Arbeitnehmer,Nutzungsverbote,Poolfahrzeug,§ 8 Abs. 2 EStG

A und B sind zu jeweils 50 % an der AB-GmbH beteiligt. Beide sind zudem alleinige Geschäftsführer dieser GmbH. A nutzt derzeit einen Firmenwagen, der nach der 1-%-Methode versteuert wird. A und B fragen nun, ob es möglich ist, das bisher von A genutzte Fahrzeug als Poolfahrzeug allen Mitarbeitern, inkl. der Geschäftsführer, zur Verfügung zu stellen. Zudem wollen sie einen weiteren Pkw anschaffen, der ebenfalls allen Mitarbeitern, inkl. der Geschäftsführer, zur Nutzung zur Verfügung gestellt wird. Bei dem derzeit noch von A allein genutzten Pkw handelt es sich um einen Pkw der Oberklasse. Kann bei einem Poolfahrzeug die Besteuerung pauschal durch den Arbeitgeber erfolgen? Nach meinem Verständnis ist bei einem Poolfahrzeug grundsätzlich die 1-%-Besteuerung vorzunehmen und der geldwerte Vorteil auf die Nutzer des Pkw zu verteilen. Kann eine Besteuerung umgangen werden, wenn mit den Nutzern ein Verbot der Privatnutzung schriftlich vereinbart wird?
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