Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0

Pauschale,Mehraufwand,Erstattung

Es geht um den Arbeitsvertrag eines Handwerkers, den ein Mandant von uns zum 01.01.2024 neu einstellen möchte. Der Mandant betreibt eine GmbH zur Renovierung von Immobilien. Der neue Mitarbeiter wird deutschlandweit auf verschiedenen Baustellen eingesetzt. Der Mandant hat nun eine Vereinbarung über Zusatzleistungen vorgelegt. Hier wird festgehalten, dass der Mitarbeiter für Tätigkeiten von mehr als 8 Stunden, die er von seinem Wohnort abwesend ist, Mehraufwendungen für Verpflegung erstattet bekommt. Die Abrechnung soll nicht arbeitstäglich, sondern nach der Methode zur Pauschalierung von Arbeitstagen erfolgen. Er erstattet dem Arbeitgeber 12 für 21 Tage pauschal. Somit 252 € pauschal. Ist das steuer- und beitragsfrei? Kann der Arbeitnehmer zusätzlich Verpflegungsmehraufwand als Werbungskosten geltend machen oder schließt sich das gegenseitig aus? Wie sieht es mit Reisekosten aus? Kann der Mandant zusätzlich noch Reisekosten nach§40 Abs. 2 Nr.4 EStG in Höhe von 252 € auszahlen und der Mandant trägt die pauschale Lohnsteuer?
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von TaxPertise abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie TaxPertise jetzt 14 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?

Noch nicht registriert?

Bestellen Sie TaxPertise und starten Sie Ihre Recherche in unseren umfangreichen Kurzgutachten noch heute!

Jetzt 14 Tage kostenlos testen!

Login

Passwort vergessen