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Geldwerter Vorteil,Wohnungsüberlassung,§ 8 Abs. 2 EStG

Meine Mandantin ist eine deutsche GmbH. Hauptgesellschafterin ist eine italienische Mutterfirma. Die GmbH wird nun einen Arbeitnehmer, der aus Italien gesendet wurde, einstellen. Dieser wird also Arbeitnehmer der deutschen GmbH. Die GmbH wird verpflichtet, dem neuen Mitarbeiter eine Wohnung zur Verfügung zu stellen. Das Projekt ist für etwa zwei Jahre ausgelegt, so dass nach heutigem Planungsstand der Mitarbeiter wieder nach Italien zurückgehen wird. Sind die Aufwendungen, die die GmbH trägt, als geldwerter Vorteil beim Arbeitnehmer Bestandteil des Lohns?
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