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Übernahme von Bußgeldern- oder Geldstrafen durch den Arbeitgeber als Arbeitslohn,§ 40 EStG (Pauschalisierung von Lohn)

Unsere Mandantin ist eine GmbH. Vor einigen Jahren wurden Sozialversicherungsbeiträge nicht korrekt abgeführt. Hieraus ergaben sich deutliche Konsequenzen für die GmbH. Weiterhin müssen die beiden Fremd-GF jeweils TEUR 30 an die Staatskasse zahlen. Diese TEUR 30 wurden von der GmbH bezahlt, der LSt-Prüfer sieht hierin nun wohl zu Recht Lohn. Fraglich ist, ob dieser Lohn pauschal durch die GmbH versteuert werden kann.
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