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Korrektur Lohnsteuerbescheinigung,§ 41c EStG

Bei der Lohnabrechnung wurden im April 2023 Korrekturen für den Zeitraum Juli 2022 bis März 2023 vorgenommen. Im Lohnabrechnungsprogramm wurden Lohnsteuerkorrekturen für den Zeitraum Januar 2023 bis März 2023 erstellt. Für das Vorjahr 2022 wurden keine Änderungen programmseitig vorgenommen. Fragestellung: Wie können die Auswirkungen der Lohnsteuerkorrektur des Vorjahres (Erstattung) ggü. dem Finanzamt geltend gemacht werden? Wie kann die Lohnsteuerbescheinigung des Vorjahres korrigiert werden? Bitte Paragraphen und Fundstellen angeben.
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