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Vorstandsgehalt,Tantieme,§ 19 EStG

Sehr geehrte Damen und Herren, unsere Mandantin die A-AG beschäftigt seit dem 01.01.2023 zwei Vorstandsmitglieder im Rahmen einer nichtselbstständigen Beschäftigung (Einkünfte nach § 19 EStG). Bis zum 31.12.2022 haben die beiden Herren die Vorstandstätigkeiten allerdings im Rahmen derer jeweiligen selbstständigen Tätigkeiten ausgeführt (jeweilige Rechnungsstellungen an unsere Mandantin). Einer der Vorstände (folgend V1) ist geschäftsführender Gesellschafter seiner GmbH. Mit Aufsichtsratssitzung im Juli 2023 wurde nunmehr vereinbart, dass für die Vorstände eine Tantieme für das Geschäftsjahr 2022 ausgezahlt werden soll. Bemessungsgrundlage dieser Tantieme sind die seit 2023 vereinbarten Vorstandsvergütungen. V1 möchte diese Tantieme, über seine GmbH (Rechnungsstellung) im September 2023 abrechnen. Wir vertreten die Auffassung, dass es sich hier im Jahre 2023 um Gehaltsbezüge (§ 19 EStG) handelt. Rechtsgrundlage aus unserer Sicht ist hier § 11 EStG i.V.m. § 38a Abs. 1 Satz 3 EStG. Ist unser Ansatz Korrekt, oder sehen Sie eine Möglichkeit, dass V1 die Tantieme 2022 über seine GmbH abrechnet? Welche rechtlichen Folgen hätte dies dann?
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