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§ 3b EStG,Zuschläge SFN,Aufzeichnungen

Eine GmbH zahlt ihren Mitarbeitern Zuschläge für Sonn- und Feiertagsarbeit. Es handelt sich um ein Seniorenheim. Es gibt dort Azubis, die im Fremdeinsatz bei anderen Seniorenheimen zur Ausbildung tätig sind. Das ist dort mit dem Austausch so üblich. Jetzt fragen diese Mitarbeiter nach den Zuschlägen, da sie ja von der GmbH das Gehalt bekommen und reichen einen Stundenzettel ein, den der Geschäftsführer der GmbH ja nicht prüfen kann. Kann es bei der Auszahlung der Zuschläge zu steuerlichen Problemen führen? Würde für den Nachweis eventuell die Bestätigung der Stunden des anderen Seniorenheimes reichen? Wie ist Ihre Meinung dazu?
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