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Verzicht Pension,verdeckte Einlage,betriebliche Veranlassung

Sehr geehrte Damen und Herren, in der Bilanz meiner Mandantin (GmbH) ist für den Gesellschafter Geschäftsführer eine Pensionszusage bilanziert. Wert laut Steuerbilanz zum 30.06.2022 (abweichendes Wirtschaftsjahr) ca. € 320.000,00. Darüber hinaus weißt die Gesellschaft ein negatives Eigenkapital in Höhe von ca. € 120.000,00 aus. Die Gesellschaft wäre somit bilanziell überschuldet. Allerdings ist die Pensionszusage die einzige Verbindlichkeit der Gesellschaft. Die Gesellschaft hat im Grunde kein Vermögen, erzielt jährlich Verluste in Höhe von ca. € 20.000,00 bis € 30.000,00. Eine Auflösung der Gesellschaft ist derzeit noch nicht gewünscht. Der Gesellschafter möchte jedoch auf die Pensionszusage verzichten. Die Zusage umfasst eine Alters- und Invalidenrente, bzw. eine Witwenrente in Höhe von 60% der Altersrente des Pensionsberechtigten. Der Gesellschafter Geschäftsführer ist bereits 79 Jahre alt, bekommt aber immer noch Gehalt aus der Gesellschaft. Kann man bei einem Verzicht auf die Pensionszusage davon ausgehen, dass nur der sogenannte werthaltige Teil der Pensionszusage als Zufluss beim Gesellschafter besteuert wird? Werthaltig wäre aus meiner Sicht ein Betrag in Höhe von ca. € 200.000,00 (Pensionszusage abzgl. negatives Kapital). Wäre dann für den werthaltigen Teil des Verzichts beim Gesellschafter die Fünftelregelung anwendbar? Vielen Dank im Voraus Herbert Niedermeier
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