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Gutscheine,Sachbezug

Sachverhalt 1: Ein Unternehmen ermöglicht seinen Mitarbeitern zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn einen Sachbezug in Form einer wieder aufladbaren Gutscheinkarte ( Bsp. Edenred One) in Höhe von 35 € monatlich. Außerdem erhalten Mitarbeiter in dem Monat in dem sie Geburtstag haben noch einmal zusätzlich 50 € auf die Karte geladen, also dann im Geburtstagsmonat 85 €. Die Firma erhält 2 getrennte Rechnungen, einmal für die laufenden Gutscheine und zum anderen für die Geburtstage. Frage: Ist es für die Steuer- und Sozialversicherungsfreiheit ausreichend, dass 2 Rechnungen vorliegen oder muss die Ladung auf zwei getrennten Karten erfolgen? Sachverhalt 2: Ein Unternehmen erteilt seinen Mitarbeitern zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn einen monatlichen Zuschuss von 50 € auf den Beitrag eines Sportstudios. Die Rechnung ist auf das Unternehmen ausgestellt und der übersteigende Beitrag wird beim AN als steuerpflichtigen Lohn erfasst. Frage: Kann die ausgestellte Rechnung in dieser Weise getrennt werden oder ist der gesamte Beitrag steuer- und sv-pflichtig?
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