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Jobrad,Kündigung,Vertrag

Eine Mitarbeiterin des Mandanten hatte vom Mandanten ein Jobrad auf Leasingbasis zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn überlassen bekommen. Die Mitarbeiterin hat gekündigt. Frage: Da der neue Arbeitgeber das Jobrad nicht übernimmt, stellt sich für meinen Mandanten die Frage, ob der Vertrag für das Jobrad zwingend gekündigt werden muss und der ausgeschiedene Arbeitnehmer den Schaden ausgleichen bzw. das Rad auslösen muss oder ob das Leasingrad auf einen anderen Arbeitnehmer des Mandanten übertragen werden kann, ebenfalls zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn.
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