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Darlehen,Nahe Angehörige,Fremdvergleich

Ein Gesellschafter ist zu 100 % an einer GmbH beteiligt. Die GmbH erhält von der Ehefrau des alleinigen Gesellschafters ein Darlehen i.H.v. € 73.000,–. Die Ehefrau ist nicht an der GmbH beteiligt. Das Darlehen ist jährlich mit 5 % über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Ein halbes Jahr später stellen die Eheleute fest, dass die Verzinsung zu hoch ist und der marktübliche Zinssatz bei ca. 0,5 % liegt. Sie einigen sich auf eine neue Verzinsung von 0,5 % jährlich. Dies wird nachträglich schriftlich festgehalten. Ist dies zulässig? Hat das steuerliche Auswirkungen?
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