Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0

Tauschähnlicher Umsatz,Aufrechnung

Der Steuerpflichtige betreibt in der Rechtsform des Einzelunternehmers einen Veranstaltungsservice. Zur Ausübung des Gewerbes wird für die Veranstaltungen Geschirr benötigt und es werden Fremdleistungen von Dritten bezogen bzw. Fremdleistungen für Dritte erbracht. Sachverhalt: Einer der Geschäftskunden – ebenfalls im Bereich Partyservice tätig –, für den der Steuerpflichtige Fremdleistungen erbringt, hatte eine Werbeveranstaltung für sich selbst, im Rahmen derer er (der Geschäftskunde des Steuerpflichtigen) für ein Magazin beworben wurde. Im Rahmen dieser Werbeveranstaltung konnte sich der Steuerpflichtige mit einer Kaffeebar präsentieren. Die an den Geschäftskunden gestellte Rechnung (für Equipment, Personalstunden, Wareneinsatz und Logistik) wurde zu 100 % rabattiert, und zwar als Rabatt für Eigenwerbung. Der Zahlungsbetrag belief sich Euro 0,00. Es wird um ertrag- und umsatzsteuerliche Beurteilung des Sachverhalts gebeten. Wie sind die Sachverhalte der Ausgangsrechnung zu verbuchen (Nettorabatt für/wegen Eigenwerbung rd. € 1.500,–; bei Nettorechnungssumme v. rd. € 1.500,–).
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von TaxPertise abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie TaxPertise jetzt 14 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?

Noch nicht registriert?

Bestellen Sie TaxPertise und starten Sie Ihre Recherche in unseren umfangreichen Kurzgutachten noch heute!

Jetzt 14 Tage kostenlos testen!

Login

Passwort vergessen