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Betriebsausgaben,Ehevertrag,Notarkosten

Unser Mandant, Alleingesellschafter bei drei GmbHs, alleiniger Kommanditist bei einer GmbH & Co. KG, 50%iger Gesellschafter bei einer weiteren GmbH, hat vor der Eheschließung einen Ehevertrag geschlossen. Alle Gesellschaftsverträge enthalten keine Regelung zum Abschluss eines Ehevertrages. Unter welchen Voraussetzungen könnten die Aufwendungen für den Abschluss eines Ehevertrages Betriebsausgabe in einer der o.g. Gesellschaften sein? Wäre die Beurteilung anders, wenn in einem Gesellschaftsvertrag eine Regelung zum Abschluss eines Ehevertrages stehen würde? Ich bitte um Stellungnahme unter Angabe der gesetzlichen Fundstelle.
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