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Einkommensteuer,Betriebsverpachtung,Wesentliche Betriebsgrundlagen

Sachverhalt: Zwei GmbH & Co. KGs verpachten den bisherigen Betrieb im Ganzen an die Komplementär GmbH. Der bisherige Geschäftsbetrieb wird nunmehr von der GmbH ausgeführt. Ist es dazu notwendig, dass die bisherigen Mitarbeiter der KGs mit „verpachtet“ werden? Oder können diese von der GmbH angestellt werden?
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