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atypisch stille Gesellschaft,Sonderbetriebsausgaben bei einer Mitunternehmerschaft

Unsere Mandantin – eine GmbH – ist atypisch still an einer weiteren GmbH beteiligt. Diese Beteiligung wird bei unserer Mandantin entsprechend bilanziert. Nun stellt sich die Frage der Sonderwerbungskosten, wie Reisekosten, Beratungskosten, Porto, Zinsen etc. Wie werden diese behandelt? Sind diese Aufwendungen direkte Kosten bei unserer Mandantin und in der Bilanz als Aufwand zu buchen? Oder handelt es sich hier um Sonderwerbungskosten der Beteiligung? Die gebuchten Kosten/Aufwand müsste dann ja wieder außerbilanziell hinzugerechnet werden? Wie erfolgt dann der steuerliche Ansatz der Sonderwerbungskosten bei unserer Mandantin?
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