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Betriebsaufgabe,Teilbetriebsaufgabe,begünstigte Besteuerung

Mandantin B hält ein Vermietungsobjekt als gewillkürtes Betriebsvermögen in ihrem Unternehmen. Neben der Vermietung führt sie Hausverwaltungstätigkeiten sowie einen Büroservice durch. Auf dem Gebäude liegen recht hohe stille Reserven. Der Betrieb soll zum 31.03.2020 aufgegeben werden. In diesem Zusammenhang soll das Objekt an den Ehemann zum Marktwert am selben Datum entsprechend Gutachten verkauft werden. Weitere Vermögensgegenstände wie Möbel und Pkws sollen ins PV zum Teilwert überführt werden. Der bisherige Büroservice und die Hausverwaltung sollen in einem neuen Unternehmen fortgeführt werden. Fragen: 1. Der Verkauf des Gebäudes an den Ehemann stellt m.E. keinen laufenden Gewinn dar, sondern einen außerordentlichen Aufgabegewinn, der nach § 34 Abs. 3 EStG mit dem halben Steuersatz begünstigt ist. 2. Dies gilt ebenfalls für weiteren Vermögensgegenstände, die zum 31.03.2020 ins PV überführt werden. 3. Verkäufe von Vermögensgegenständen vor dem Datum der Betriebsaufgabe stellen meines Erachtens nicht begünstigungsfähigen laufenden Gewinn dar. 4. Gibt es aus Ihrer Sicht noch irgendetwas Besonderes zu beachten?
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