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Betriebsaufspaltung,TEV

S ist 100%iger Gesellschafter einer GmbH. Das mit einer Produktionshalle für die GmbH bebaute Grundstück, auf dem diese Gesellschaft tätig ist, gehörte bis 3.2001 dem Vater von S. Diese war bisher Betriebsinhaber. Der Betrieb wurde nicht auf S übertragen. Vielmehr gründete S in 5/2001 eine neue GmbH, schaffte neue Betriebsvorrichtungen selbst an und mietete die vorhandenen von seinem Vater entgeltlich (wurde auch gezahlt). Der Vater übertrug das bebaute Grundstück (also nebst aufstehenden Produktionsgebäuden, aber ohne Maschinen) in 3/2001 mit vorbehaltenem Nießbrauchsrecht auf S. Vater vereinnahmte die Pacht von der GmbH des S. Im Jahr 2007 errichtete S eine Halle, die zu 100 % von ihm finanziell getragen und von dessen GmbH genutzt wurde. S erhielt die Pacht für diese neue Halle. Neue Halle und Pacht wurden als Betriebsaufspaltung erfasst und deklariert. Bisher hatte der Buchhalter das Grundstück nebst aufstehenden Gebäudeteilen, die der Vater erreichtet hatte, nicht im Betriebsvermögen des S geführt (Betriebsaufspaltung). Nunmehr soll das Grundstück in das Betriebsvermögen des S (Betriebsaufspaltung) aufgenommen werden. Der Beginn dieser „Aufnahme“ wird mit Errichtung der neuen Halle im Jahr 2007 begründet. Das Nießbrauchsrecht des Vaters wurde im Jahr 2017 aufgehoben. Es soll eine Buchwertfortführung des Vaters erfolgen. Eine Einlage des 2001 übertragenen Grundstücks im Jahr 2007 soll mit den fortgeführten Anschaffungskosten erfolgen. Frage 1. Meines Erachtens ist eine Bewertung/Einlage mit dem Teilwert vorzunehmen – richtig? Frage 2: Ab 2017 wird die Halle z.T. nur noch unentgeltlich durch die GmbH des S genutzt. Ein weiterer Teil der Halle konnte Ende 2019 entgeltlich zum Unterstellen von Fahrzeugen verpachtet werden und würde auch anderen Mietern offenstehen, wenn das Konzept passt. Kürzung der AfA für die Halle auf 60 % gerechtfertigt (Teil-EK-Verfahren)?
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