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Betriebsaufspaltung,sachliche Verflechtung

Die Ehefrau ist zu 100 % GGF der GmbH, die in der Transportbranche tätig ist. Die EF besitzt seit 2010 eine Eigentumswohnung zu 100 %. Die Wohnung war bisher Privatvermögen und an eine fremde dritte Person vermietet. Die Einkünfte wurden in der ESt-Erklärung als V+V erklärt. Ab Mai 2018 wird die Wohnung aber an die GmbH vermietet. Die GmbH lässt darin die eigenen Mitarbeiter wohnen und verlangt hierfür Miete. Unserer Meinung nach ist ab der Vermietung im Mai 2018 eine Betriebsaufspaltung durch die personelle und sachliche Verflechtung entstanden. Zum 01.01.2019 wurden 50 % der GmbH-Anteile an den Ehemann übertragen. Somit liegt ab 01.01.2019 keine personelle Verflechtung mehr vor. Unsere Fragen: 1. Ist durch die Vermietung ab Mai 2018 eine Betriebsaufspaltung entstanden? 2. Ist durch die Beendigung der Betriebsaufspaltung zum 01.01.2019 die Wohnung wieder in das Privatvermögen zwangsweise übergegangen oder ist hier die Vermietung der Wohnung an die GmbH aus dem bisherigen Betriebsvermögen weiterhin gewerblich und die Wohnung somit steuerverstrickt?
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