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Fahrtenbuch,pauschaler Kilometersatz

Sachverhalt: Unser Mandant hielt sein auch betrieblich genutztes Kfz im Privatvermögen. Nach einer Betriebsprüfung gelangt der Prüfer zu der Überzeugung, dass das Kfz im Prüfungszeitraum zu mehr als 50 % betrieblich genutzt wurde. Die bislang auf der Grundlage einer Zusammenstellung betrieblich veranlasster Fahrten mit 0,30 € je Entfernungs-km gebuchte Nutzungseinlage wird daher nicht mehr anerkannt. Vielmehr soll das Kfz zu Beginn des Prüfungszeitraums in das Betriebsvermögen „eingelegt“ werden und der Privatanteil – mangels Fahrtenbuchs – mit Hilfe der 1-%-Regelung erfasst werden. Frage: Da unser Mandant aufgrund der bisherigen Handhabung (Ermittlung der Kfz-Kosten = betriebliche Fahrten x 0,30 km) außer der Anschaffungsrechnung für das Kfz keine weiteren Kostenbelege (sprich Tankquittungen u.Ä.) mehr vorlegen kann, stellt sich die Frage, ob das Finanzamt die laufenden Kfz-Kosten auch nach Einlage des Kfz in das BV auf Basis der Fahrtenzusammenstellung anerkennen muss?
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