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§ 4 Abs. 3 Satz 1 EStG,§ 11 Abs. 2 EStG,Überzahlung

Gewerbetreibender A ermittelt seinen Gewinn nach § 4 III EStG. Im Dezember 2019 erhält er von seinem Hauptlieferanten diverse Rechnungen für Warenlieferungen im Gesamtwert von 10 T€. Aufgrund eines Versehens überweist A 15 T€ mit dem Überweisungstext „Rechnungen Dezember 2019“. Die Erstattung der Überzahlung durch den Lieferanten erfolgt im Jahr 2020. Frage: Führt die zu hohe und nur vorübergehende Vermögensminderung zu einer Betriebsausgabe in Höhe von T€ 15 oder lediglich in Höhe der vorliegenden Rechnungen in Höhe von € 10 T€?
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