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Betriebsaufspaltung,Eheleute

Ein Mandant ist alleiniger Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH. Die GmbH mietet die Betriebsräume, die dem Mandanten und seiner Ehefrau jeweils zu 1/2 gehören. Es handelt sich um eine Lagerhalle, die nicht speziell auf den Betrieb des Mandanten zugeschnitten ist, sondern von beliebigen Mietern genutzt werden könnte. Der Vorberater ist der Auffassung, dass eine Betriebsaufspaltung vorliegt, da es sich um Ehegatten handelt. Ich bin der Auffassung, dass in diesem Punkt keine Betriebsaufspaltung vorliegt, da eben keine Stimmenmehrheit beim Ehemann liegt. Dies ist m.E. vom BFH eindeutig entschieden. Insofern dürfte der Ehemann hier eine gewerbliche Vermietung betreiben (da die Halle bei ihm zumindest gewillkürtes BV darstellt) und die Ehefrau hat Einkünfte aus V+V mit Umsatzsteuer-Option. 
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