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SBV,GmbH,Anteile

Die A GbR betreibt eine gewerbliche Autovermietung. Im Sonderbetriebsvermögen der A GbR befinden sich die Gesellschaftsanteile der B-GmbH, welche ein Autohaus (An- und Verkauf von Fahrzeugen) betreibt. Die B GmbH wird nun das wesentliche Betriebsvermögen veräußern, so dass in der B-GmbH lediglich eingebuchte Pensionszusagen sowie dazu gehörende Rückdeckversicherungen verbleiben. Der ursprüngliche Geschäftszweck der B-GmbH (Autohaus) entfällt damit. Es handelt sich danach quasi um eine „Rentner-GmbH“. Die A GbR ist weiterhin gewerblich im Bereich der Autovermietung tätig. Es stellt sich nun für uns die Frage, ob die im Sonderbetriebsvermögen befindlichen GmbH-Anteile der B-GmbH zwangsweise aus dem Sonderbetriebsvermögen der A GbR entfallen, da die B-GmbH lediglich noch als „Rentner-GmbH“ geführt wird und nicht mehr im Rahmen ihres eigentlichen Geschäftszwecks (Autohaus) tätig ist. Wir sind der Auffassung, dass eine Entnahme der GmbH-Anteile nicht erfolgt, da es für die A GbR nicht von Bedeutung ist, ob die B-GmbH ihre eigentliche Geschäftstätigkeit aufgibt bzw. verändert. Wie sehen Sie diesen Sachverhalt?
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