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Gewinnerzielungsabsicht,Totalgewinn,Verluste

Ein Unternehmen hat aus der Tätigkeit als Versand- und Internet-Einzelhandel Verluste in den Jahren 2009 bis 2018 von insgesamt 24.122 € erzielt. Die Bescheide sind z.T. vorläufig ergangen hinsichtlich der negativen Einkünfte. Das Finanzamt will diese Verluste bei den Bescheiden, die vorläufig ergangen sind, rückwirkend nicht anerkennen und berücksichtigen. Welche Argumente können für die Berücksichtigung der Verluste vorgetragen werden?
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