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§ 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 1 EStG,§§ 179,180 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchstabe a AO,§ 8 Abs. 3 Satz 2 KStG,R 8.5 KStR,Gewinnvorab eines Kommanditisten

Es gibt die A-GmbH & Co. KG. Die B-GmbH ist Verwaltungs-GmbH zu obiger KG. C ist zu 60 % an der GmbH beteiligt. Er ist Geschäftsführer dieser GmbH. Ein Entgelt für diese Tätigkeit ist nicht vereinbart. Die B-GmbH führt laut Gesellschaftsvertrag der KG die Geschäfte der A-GmbH & Co. KG. Es ist auch hier kein Entgelt vereinbart. C wird sowohl bei der GmbH als auch bei der KG als sozialversicherungsfrei behandelt. Nun meine Frage: In der Gewinnverteilung der A-GmbH & Co. KG erhält C ein Gewinnvorab für die Übernahme der Geschäftsführung. Diese Regelung ist meines Erachtens unlogisch. Vielleicht kann man dies aber auch als abgekürzten Zahlungsweg sehen. Ist hier ein sozialversicherungsrechtliches Problem zu sehen? Bisher hat keine Sozialversicherungsprüfung dies thematisiert. Aber wohl auch nie explizit geprüft. Prüfungen wurden bis einschließlich 2018 durchgeführt. Falls dieses Gewinnvorab SV-Pflicht auslöst, wie weit würde die Vergangenheit noch abänderbar sein ?
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