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Wandeldarlehen,Bilanzierung

Unsere Mandantin (eine GmbH) hat ein Wandeldarlehen bekommen. Ist auch bei einer GmbH das Wandlungsrecht in die Kapitalrücklage zu buchen (§ 272 Abs. 2 Nr. 2 HGB) oder betrifft das nur die AG/KGaA? Und wenn ja, wie bemisst sich dieses Wandlungsrecht? 
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