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vGA durch Übernahme des betrieblichen Guthabensaldos,verdeckte Einlage

Sachverhalt Die D GmbH hat ein Geschäftskonto bei einer Bank abgeschlossen. Als die Bank mit einer anderen Bank fusioniert, wurde das bislang auf den Namen der GmbH lautende Konto plötzlich auf den Namen der Gesellschafterin geführt (angeblich würde die Bank keine Geschäftskonten führen). Frage Ist der Zusammenhang des Kontos mit der GmbH noch gewährleistet? Können ggf. seit der Kontenänderung Ein- und Auszahlungen als verdeckte Einlage oder Ausschüttungen angesehen werden?
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