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vorübergehende Gewerbeabmeldung,Betriebsunterbrechung,Räumungsverkauf

Meine Mandantin betreibt ein Einzelhandelsgeschäft für Damenoberbekleidung und hat sich 2016 im Alter von 47 Jahren privat krankenversichert. Bis dahin war sie gesetzlich versichert. Jetzt ist sie 50 Jahre alt und möchte wieder in die gesetzliche KV zurück. Ein Mitarbeiter einer gesetzlichen Krankenversicherung, der sie zu dem Thema beraten hat, gab ihr den Tipp, das Gewerbe für 14 Tage beim Gewerbeamt abzumelden und sich in der Zeit bei ihrem Ehemann als Familienmitglied mitzuversichern. Nach 14 Tagen soll sie das Gewerbe wieder anmelden und kann sich dann selbst als freiwilliges Mitglied bei der gesetzlichen KV versichern. Frage: Ist das überhaupt möglich und muss dann für die Steuer einen Aufgabegewinn ermittelt werden? Sie will in der Zeit der Schließung das Geschäft renovieren und dafür ein Schild aufstellen, damit die Kunden informiert sind, dass nur wegen der Renovierung geschlossen ist. Muss sie die Ware im Vorfeld über einen Räumungsverkauf abverkaufen oder kann sie nach der Renovierung, in der das Gewerbe abgemeldet war, die Ware weiter verkaufen?
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