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Rückstellung,Handelsvertreter,Ausgleichsanspruch,§ 89b HGB

Der Versicherungskaufmann hat einen freien Mitarbeiter beschäftigt, der nach zehn Jahren einen Ausgleichsanspruch nach § 89b HGB in Höhe von 30.000,– Euro hat. Der Anspruch wird bei Rentenbeginn fällig, die zehn Jahre sind im Jahr 2019 um. Kann der Kaufmann eine Rückstellung für diesen Betrag bilden?
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