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§ 6 Abs. 3 Satz 1 EStG,Gewerbeabmeldung

Herr A wollte seinen Betrieb unentgeltlich auf seine Ehefrau B übertragen. Dazu hat er am 28.01.2020 das Betriebsgrundstück notariell an B übereignet, am 01.02.2020 hat er seinen Betrieb bei der Stadt C abgemeldet, am 04.02.2020 hat die Ehefrau ihren Betrieb bei der Stadt C angemeldet. Liegen die Voraussetzungen für eine unentgeltliche Übertragung vor?
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