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Bewertung,Forderung

Bei der Erstellung des Jahresabschlusses der X GmbH (erstmalig durch einen neuen Zuständigen und mithilfe neuer Software) fällt auf, dass die Debitorenkonten über Jahre hinweg nicht gepflegt wurden und teilweise erhebliche Alt-Forderungen und kreditorische Debitoren ausweisen, die in dieser Form nicht existieren, etwa, weil Forderungen verjährt sind, doppelt gebucht wurden, Zahlungen auf Forderungen direkt zusätzlich als Umsatz gebucht wurden, tatsächlich ausgefallen sind u.a. Die entsprechenden Korrekturen hätten bereits in den vorangegangenen Jahresabschlüssen gebucht werden können und müssen. Unter den Forderungen befinden sich auch solche, die im Rahmen einer abgeschlossenen Betriebsprüfung für vorangegangene Jahre nachgebucht wurden, und zwar objektiv falsch, weil sie damit doppelt gebucht wurden. Dies war aufgrund schwieriger Datenlage bei der BP schwer festzustellen, hat sich im Nachhinein aber eindeutig aufklären lassen. Auch diese Forderungen stehen offen zum fraglichen Bilanzstichtag. Bei den Kreditoren gibt es ein ähnliches Durcheinander. Für die fraglichen Vorjahre ist der Vorbehalt der Nachprüfung in allen Bescheiden nach Abschluss der Betriebsprüfung aufgehoben worden. Fragen: 1. Kann X die Forderungen in diesem ersten offenen Abschluss nach BP ausbuchen? 2. Gibt es Besonderheiten bei der Umsatzsteuer zu beachten? 3. Ist etwas zu beachten bei den Forderungen, die aufgrund der Betriebsprüfung eingebucht wurden? 4. Gilt etwas anderes für die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen?
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