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Einkommensteuer,Betriebsaufspaltung,Sachliche Verflechtung

Mein Mandant besitzt auf seinen Namen ein gemischt genutztes Grundstück. Ein Teil des Grundstücks nutzt mein Mandant für eigene Wohnzwecke, den anderen Teil verpachtet er an seine GmbH (100%iger Gesellschafter). Damit wurde eine Betriebsaufspaltung zwischen dem Mandanten (Einzelunternehmen) und seiner Betriebs-GmbH begründet. Der GmbH-Anteil ist entsprechend im Einzelunternehmen aktiviert worden. Jetzt besitzt mein Mandant zwei weitere GmbHs, bei denen er zu 100 % Gesellschafter ist. Diese beiden Gesellschaften haben an derselben Adresse ihren Firmensitz. Den beiden GmbHs wird bisher unentgeltlich ein Büroraum zur Verfügung gestellt, bzw. die Gesellschaften zahlen derzeit keine Pacht. Sind jetzt die GmbH-Anteile dieser beiden Gesellschaften ebenfalls im Rahmen einer Betriebsaufspaltung zu aktivieren (obwohl hier keine Verpachtung vorliegt) oder hält mein Mandant diese Anteile weiterhin in seinem Privatvermögen?
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