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Realteilung,Sperrfrist

Sind im § 16 (3) Satz 3 EStG mit „einzelne Wirtschaftsgüter“ Grund und Boden, Gebäude und andere wesentliche Betriebsgrundlagen gemeint? Oder prinzipiell jedes Wirtschaftsgut, dass der Realteiler im Rahmen des Ausscheidens erhält, also faktisch auch ein wertloser PC-Bildschirm?
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