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Betriebsaufspaltung,SBV II

Eine gewerblich geprägte GmbH & Co KG (Ein-Mann GmbH & Co. KG) hat als einziges Betriebsvermögen und Geschäftsgegenstand eine Immobilie im BV, die an eine GmbH (die Betriebs-GmbH) vermietet wird. Der einzige Gesellschafter der GmbH & Co. KG ist auch alleiniger Gesellschafter der Betriebs-GmbH. Es liegt somit keine Betriebsaufspaltung vor. Frage: Befindet sich die Beteiligung an der Betriebs-GmbH im Privatvermögen des Gesellschafters oder etwa im Sonderbetriebsvermögen der GmbH & Co. KG?
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