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§ 24 Nr. 1a EStG,Fünftel-Regelung bei Verdienstausfallentschädigungen,Unfall

Ich habe einen Mandanten, der gewerblich tätig ist und im Rahmen seiner gewerblichen Tätigkeit einen Unfall gehabt hat. Mein Mandant hat sich mit der gegnerischen Versicherung dahingehend verglichen (der Unfall war nicht sein Verschulden), dass er einen Anspruch auf Entschädigung, d. h. Verdienstausfallentschädigung, in Höhe von rund 100.000 € hat. Meine Fragen sind folgende: 1. Handelt es sich um Betriebseinnahmen? 2. Ist die Fünftel-Regelung anwendbar? 3. Handelt es sich um gewerbesteuerpflichtige Betriebseinnahmen?
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