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§ 8 EStDV,Berechnung

Nach § 8 EStDV: Eigenbetrieblich genutzte Grundstücksteile brauchen nicht als Betriebsvermögen behandelt zu werden, wenn ihr Wert nicht mehr als ein Fünftel des gemeinen Werts des gesamten Grundstücks und nicht mehr als 20.500 € beträgt. Es wird ein Büroraum an eine GmbH (eigene) vermietet. Wozu muss der Büroraum genau ins Verhältnis gesetzt werden? Wo findet man eine genaue Berechnung für die Angaben in § 8 EStDV?
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