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Sonderbetriebsvermögen II,Indirekte Überlassung von WG

Folgender Sachverhalt: Privatperson A möchte sein Grundstück inkl. Gebäude an eine gewerbliche GbR, an der A zu 50 % beteiligt ist, vermieten. In diesem Fall würde das Vermietungsobjekt zu Sonderbetriebsvermögen des A werden. Dadurch würde das Objekt aus dem Privatvermögen ins Betriebsvermögen übergehen. Zur Vermeidung ist es angedacht, dass A an eine UG vermietet und diese dann an die GbR untervermietet. A ist weder Gesellschafter noch ist er Geschäftsführer der UG. A behält dadurch das Objekt in seinem Privatvermögen und das Objekt unterliegt der zehnjährigen Spekulationsfrist. Ferner hat A Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Die UG hat gewerbliche Einkünfte. Darüber hinaus ist es denkbar, dass die UG außer der Vermietung auch weitere Dienstleistungen anbietet, z.B. Hausmeisterservice, Verwaltung des Mietobjekts etc. 1. Stellt diese Gestaltung einen Missbrauch nach § 42 AO vor? 2. Bleibt das Objekt tatsächlich im Privatvermögen des A? Oder existieren hier trotz der zwischengeschalteten UG Konstellationen, die dazu führen, dass das Mietobjekt zu Betriebsvermögen wird?
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