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Geschenke,Lohnsteuer

Unser Mandant vertreibt Lebensmittel (Fruchtgummis). Von den fertig produzierten, verpackten und zum Verkauf auf Lager gehaltenen Waren werden von Zeit zu Zeit welche für Werbezwecke (Präsentation bei Abnehmern, Verteilung an potentielle Kunden zur Erhöhung des Bekanntheitsgrads der Marke usw.) entnommen und an diese Geschäftspartner unentgeltlich abgegeben. Frage: Wie ist diese Warenabgabe bilanziell bzw. ertragsteuerlich zu behandeln?
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