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Bilanz,Berichtigung

Können wir eine Bilanz einer Kapitalgesellschaft per 31.12.2018 berichtigen und beim Finanzamt neu einreichen? Grund der Berichtigung ist eine fehlerhaft ermittelte Inventurzahl. Die Inventur wurde zu hoch bewertet. Die Bescheide 2018 sind bereits erlassen, nach § 164 Abs. 1 AO unter dem Vorbehalt der Nachprüfung und nicht beschwert. Die Neubewertung der Inventur würde sich noch zusätzlich ergebnismindernd auswirken.
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