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Liquidation KG,negative Ergänzungsbilanz

Unser Mandant, eine GmbH & Co. KG, wird aufgelöst. Die KG erzielt Einkünfte aus Gewerbebetrieb. In den Vorjahren hatte die Gesellschaft drei Gesellschafter (A, B, C), die zu je 1/3 beteiligt waren. Im Jahr 01 ist Gesellchafter A ausgeschieden und Gesellschafter B hat den Gesellschaftsanteil übernommen. Der von B gezahlte Kaufpreis lag jedoch unter dem Buchwert des A. Diesen Minderkaufpreis haben wir in die negative Ergänzungsbilanz des B eingestellt. Diese negative Ergänzungsbilanz ist bis heute, Jahr 05, unverändert fortgeführt worden, da eine Verteilung des Minderkaufpreises auf Vermögensgegenstände in der Gesamthandbilanz nicht möglich war. (In der Gesamthandbilanz befand sich im Zeitpunkt des Anteilsverkaufs nur eine Großforderung gegenüber einem Kunden.) Im Jahr 05 wird die Gesellschaft nun aufgelöst und die negative Ergänzungsbilanz ist erfolgswirksam aufzulösen. Frage: Ist der Gewinn aus der Auflösung der negativen Ergänzungsbilanz laufender Gewinn oder begünstigter Veräußerungsgewinn (Teileinkünfteverfahren)?
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