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Gesellschafterverrechnungskonto,Betriebsaufspaltung

Unser Mandant vermietet als Einzelunternehmer an eine GmbH, in der er Gesellschafter-Geschäftsführer ist, einen Teil seines Gebäudes. Kann die Miete direkt auf das Gesellschafter-Verrechnungskonto gebucht werden oder muss zwingend eine Zahlung an den Einzelunternehmer erfolgen? Wenn es auf dem abgekürzten Weg möglich ist, muss dann diese Vorgehensweise im Mietvertrag festgehalten werden? Und wie würde eine Formulierung beispielhaft lauten?
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