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Umschuldung,nachträgliche Darlehensaufnahme,Einlage,Entnahme

Mein Mandant betreibt ein Restaurant im Rahmen eines Einzelunternehmens. Er ist unbeschränkt steuerpflichtig und bezieht Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Im Rahmen von Modernisierungsmaßnahmen wurden Instandhaltungsarbeiten ab November 2019 durchgeführt. Da mein Mandant ab Beginn der Bauarbeiten noch keine finanzierende Bank gefunden hatte, wurden die ersten Rechnungen ab Baubeginn aus seinem Eigenkapital beglichen. Ab Ende Januar wurde dann mit der finanzierenden Bank ein Darlehensvertrag über die gesamten Aufwendungen der Baumaßnahmen geschlossen. Mein Mandant möchte nunmehr die bereits aus den Eigenmitteln getätigten Aufwendungen mit dem ausgezahlten Darlehen umschulden bzw. an sich zurückführen. Können nun für die Teile des Darlehens, die vor Auszahlung über Eigenmittel finanziert wurden, die entsprechenden Zinsen als Betriebsausgabe abgezogen werden oder dürfen nur die Zinsen berücksichtigt werden, die nach Auszahlung für die Begleichung von Rechnungen verwendet werden?
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