Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0

Praxisausfallversicherung,§ 4 Abs. 4 EStG,§ 12 Nr. 1 EStG

Ein Steuerpflichtiger hat bei der A eine Praxisausfallversicherung. Für den Fall, dass er z.B. durch Krankheit oder einen Unfall längere Zeit im Unternehmen ausfällt oder ein Wasserschaden erfolgt, werden die fortlaufenden Betriebskosten – Personal, Raum Büro, Steuern u.a. – gezahlt. Alternativ werden die Kosten für einen Stellvertreter übernommen. Bisher wurden diese Kosten als Betriebsausgabe geltend gemacht. Das Finanzamt ist gegenteiliger Meinung.
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von TaxPertise abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie TaxPertise jetzt 14 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?

Noch nicht registriert?

Bestellen Sie TaxPertise und starten Sie Ihre Recherche in unseren umfangreichen Kurzgutachten noch heute!

Jetzt 14 Tage kostenlos testen!

Login

Passwort vergessen