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Prägung,KG

Bei einer GmbH & Co. KG soll der Komplementär, die GmbH, durch eine andere ausgetauscht werden. Die GmbH ist nicht am Ergebnis oder Vermögen der KG beteiligt. Sie erhält lediglich die übliche Haftungsvergütung sowie Ersatz der Auslagen. Hat der Austausch steuerliche Folgen? Macht es einen Unterschied, ob die KG gewerblich tätig ist oder vermögensverwaltend (ist hier möglich, da auch der Kommanditist zur Geschäftsführung berufen ist, daher keine gewerbliche Prägung)?
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