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nießbrauchsbelastetes Grundstück,Anschaffungskosten

Der Ehemann war Eigentümer eines Grundstückes, welches er im Oktober 2016 an seine Ehefrau unter Nießbrauchsvorbehalt geschenkt hat. Im November 2019 gründete der Ehemann als 100 % Gesellschafter eine neue GmbH & Co. KG. Im Dezember 2019 erwarb die GmbH & Co. KG das mit Nießbrauch belastete Grundstück von der Ehefrau. Dabei wurde für den zu zahlenden Kaufpreis der Wert des Nießbrauchs in Abzug gebracht (Verkehrswert: 2 Mio. jedoch Kaufpreis: 1,35 Mio = Nießbrauch: 0,75 Mio.). Wie hoch sind die Anschaffungskosten? Aus den drei Urteilen des BFH vom 2.8.1983 (VIII R 170/78, BStBl II 1983, 735; VIII R 57/80, BStBl II 1983, 739 und VIII R 15/80, BStBl II 1983, 736) lässt sich ableiten, dass der Vorbehaltsnießbrauch nicht Bestandteil der Gegenleistung und somit Anschaffungskosten = Kaufpreis ist. Nun stellt sich weiter die Frage: Muss dieser entgeltliche Kaufpreis in einen Anteil Boden und Gebäude aufgeteilt werden? Wenn ja anhand welches Kriteriums und wenn nein in welcher Bilanzposition muss dieses Wirtschaftgut bilanziert werden. Wenn sich ein Ausweis eines Gebäudeteiles ergeben sollte, dann würde die GmbH & Co. KG nochmals die AfA geltend machen können? Da im nächsten Schritt die Schenkung der GmbH & Co. KG an die Kinder geplant ist verbleibt nun zu guter letzt die Frage: Was passiert wenn der Vater verstirbt? Werden dann die Anschaffungskosten nachträglich erhöht und die AfA ist neu zu berechen? Vielen Dank.
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